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Kölsch-Kartell: Freispruch wird vor Bundesverfassungsgericht gebracht

17.09.2021

Der "Freispruch" erster oder zweiter Klasse, je nach Interpretation der Verfahrensbeteiligten, wird nicht mit dem OLG-Urteil beendet sein. Das Kartellamt hat Beschwerde eingelegt. Geständige Kartellteilnehmer und akzeptierte Bußgelder führen "zu Recht" zu dieser Beschwerde ...

Es kann doch nicht sein, dass das schiere Beharren, einsetzende Demenz oder "b´soffene G´schicht"-Erinnerungslücken dazu führen, dass der lange Atem der Ignoranz schlussendlich zum Erfolg führt.

Es ist mehr als rechtens, dass das Bundeskartellamt Beschwerde vor den obersten Richtern einlegen wird, alles Andere wäre tatsächlich eine Farce.

siehe auch unseren "Carlsberg"-Beitrag zum gleichen Thema Bier-Kartell(e). Aktualisierung 09.09.2021: Wenn sich im Laufe des neu zu verhandelnden Prozesses eine ähnliche "Vergesslichkeit", wie im heute "mit Freispruch" beendeten "Kölsch-Kartell-Verfahren", herausstellen sollt, dann geht Carlsberg womöglich ebenfalls Ende des Monats mit einem Freispruch vom abgedunkelten Hinterzimmer-Absprachen-Feld. Man wird sehen was die angesetzen 30 Verhandlungstage an "Erinnerungslücken, beginnender Demenz oder B12-Mangel" so alles "nicht zutage" fördern werden ...

Das Carlsberg-Verfahren zielt in die gleiche Richtung und wird hoffentlich mit der selben Unnachgiebigkeit wie das Kölsch-Verfahren bewertet.

Schlussendlich muss diese Gleichbehandlung auch bezüglich der Bussgeldzahler betrachtet werden.

Ob Bitburg, Krombach, Veltins oder Andere Teilnehmer: diese haben ihr Fehlverhalten eingeräumt, Bussgelder in hohem Millionenbereich akzeptiert und an die Staatskasse abgeführt. Da kann es nicht sein, dass "Aussitzen" und "Überheblichkeit" zum Schluss auch noch richterlich belohnt werden.

Die Kartellverfahren gehen also vor dem OLG weiter, bzw. das Kölsch-Verfahren wird Letztinstanzlich nachbehandelt.

Gewonnen hat hier klar das Kartellamt. Es hat Zähne gezeigt und verbissene Beharrlichkeit. Gut so!

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