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Nachhaltigkeitsdefizite bei Bio-Kraftstoffen stärker thematisieren

08.03.2011
Um die Nachhaltigkeit von Bio-Kraftstoffen zu gewährleisten, wurde die „Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung“ erlassen. Diese legt fest, dass die betreffende Biomasse nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Wälder, Feuchtgebiete, Moore angebaut werden darf. Einen Schutz vor indirekten Änderungen der Landnutzung bietet die Verordnung allerdings nicht. Diese aber können von entscheidender Bedeutung für die biologische Vielfalt, die Böden sowie die Klimaentwicklung sein und zu einer Gefährdung der Ernährungssicherheit führen.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltfragen (WBGU) hat daher bereits 2008 in seinem Gutachten ”Welt im Wandel – Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung“ ein sofortiges Einfrieren mit nachfolgendem Abbau der Beimischungsquoten gefordert.
„Der WBGU zeigt in seinem Gutachten auch präzise den noch bestehenden Forschungsbedarf im Bereich Biokraftstoffe auf. Von den Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen zur globalen Landnutzung, über die Biodiversitätsforschung bis hin zur Erforschung der dritten Generation von Bio-Kraftstoffen – Die Biowissenschaften können wichtige Beiträge zur Lösung der Energiefrage leisten“, so Prof. Diethard Tautz, Präsident des VBIO. „Voraussetzung ist jedoch, dass die aktuelle Debatte sich wieder der tatsächlichen Herausforderung stellt: Der Nachhaltigkeit unseres Handelns.“

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