BRÜSSEL. Der nun vorgelegte Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes geht zwar über das in Deutschland bereits vorgelegte Pendant hinaus, betrifft aber nur ganze 0,2 Prozent aller tätigen Unternehmen. Genau wie in Deutschland handelt es sich um ein bürokratisches Monster ohne den notwendigen Biss - Ein zahnloser Tiger erblickt die Welt und bis er ausgewachsen, sprich rechtswirksam sein wird, werden noch soviele Lobbyisten daran herumschrauben, dass ein Stubentiger furchteinflössender sein wird. Eine vertane Chance, wie zu befürchten war.
Für Unternehmen der Lebensmittelproduktion gelten diese Regelungen: Betroffen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro.
Bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen ist eine zivilrechtliche Haftung enthalten, diese bietet aber zu viele Schlupflöcher. Es wird interessant sein, wann es nach Einführung und Umsetzung auf Länderebene einen ersten Klagefall und tatsächlich auch eine Haftungszuweisung geben wird.
Dass einzelne Händler oder auch Produzenten von Produkten in denen bereits konfektionierte Rohstoffe verwendet werden immer nachvollziehen können und unter welchen Bedingungen jeder einzelne Rohstoff einer Mischung gewonnen oder jedwedes Vorprodukt hergestellt wurde, ist Praxisfremd. Viele Lebensmittelprodukte bestehen aus angelieferten Vormischungen, welche ebenfalls aus unterschiedlichen Quellen stammen.
Malz beispielweise ist das Produkt aus Gerste. Punkt. Klingt einfach, ist einfach und doch ist bereits bei einem solchen Produkt die nachverfolgbarkeit bis zum Erzeuger des Rohstoffes mehr als schwierig. Bier als Endprodukt setzt sich wiederum aus diversen Einzellieferungen zusammen, welche mitunter sogar (oftmals ohne Kenntnis der Brauerei!) von einem "Fremdmälzer" durch die liefernde Mälzerei zugekauft wurde. Es wird nahezu unmöglich den Waren-/Rohstoffverkehr nachzuverfolgen.
Die unternehmerische und haftungstechnische Verantwortung, für Klimakrise, Menschenrechtsverletzungen oder die Ausbeutung von Arbeitenden und Kindern, übernehmen zu müssen ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Wirksamkeit zu entfalten wird schon deutlich schwieriger sein, wenn der Entwurf das Parlament und den Rat passiert und auf Länderebene dann in maximal zwei Jahren umgesetzt sein soll.
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