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Lebensmittelbranche wegen EU-Kennzeichnungspflichten nervös

23.03.2012

Neuerungen sind:

  • die minimale Schriftgröße für den Aufdruck von Lebensmittelinformationen. Die nutzbare Etikettenfläche für Marketingzwecke verkleinert sich hierdurch natürlich.
  • Verpflichtend sind darüber hinaus Angaben:

- zu Nährwerten,

- dem Einfrier- und/oder Verwendbarkeitsdatum,

- besondere Angaben wie z.B. Informationen über enthaltene Ersatzstoffe,

- oder im Produkt eingesetzte Nano-Materialien.

Weiterhin bleiben jedoch auch viele Fragen unberührt. Keinerlei Regelungen zum Gebrauch von Piktogrammen auf Verpackungen, zu den Nährwertangaben von alkoholischen Getränken oder die Kennzeichnung von Transfettsäuren.

  • Die Kennzeichnung des Herkunftslandes/Herkunftsregion wird nunmehr möglich. Auf diese soll nun immer dann explizit hingewiesen werden dürfen, wenn potenziell die Gefahr bestehe, dass der Verbraucher ohne Zusatzinformationen falsche Schlüsse aus dem Produkt oder der Produktart ziehen könnte. Sofern also Ort der Produktion und Herkunft des Rohmaterials nicht identisch sind, müssen sowohl Herkunft des primären Rohstoffes als auch die Herkunft des Endprodukts angegeben werden.
  • Auch die Regelung der Allergen-Kennzeichnung - dabei räumt die Verordnung erstmalig Risiken durch Kreuzkontamination ein- wurde neu aufgenommen.
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