Hierdurch soll ein Beitrag zur Realisierung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geleistet werden.
Der Pflanzenschutz gehört zu den entscheidenden Elementen zur Sicherstellung hoher Qualitäten und ausreichender Mengen pflanzlicher Produkte. Integrierte Pflanzenschutzverfahren sind vor dem Hintergrund des Ziels, Risiken zu reduzieren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, weiterzuentwickeln.
Innovationspotenzial besteht insbesondere bei der Optimierung von Elementen integrierter Pflanzenschutzverfahren wie zum Beispiel der Diagnostik, der computer- und geoinformationsgestützten Entscheidungshilfen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Pflanzenschutzgerätetechnik. Dies schließt auch Verfahren ein, die im ökologischen Landbau eingesetzt werden können. Mit der Förderung wird auch ein Beitrag zur Realisierung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) angestrebt.
Mit dem Programm zur Innovationsförderung des BMELV sollen Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützt werden. Es beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich des Wissenstransfers. Jährlich stehen hierfür mehr als 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen sowohl zum Programm zur Innovationsförderung als auch zu spezifischen Richtlinien sind auf der BLE-Homepage unter
http://www.ble.de/innovationsfoerderung, Programm des BMELV, zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.